Die Zahlungen erfolgen an eine kurz zuvor gegründete Briefkastenfirma in Kroatien und – erstaunlicherweise – an die Niederlassung einer bekannten Schmuckhandelskette in Wien.
Die dringende Rückfrage bei dem Niederlassungsleiter nach dem Verbleib von knapp 90.000 US-Dollar ergab folgendes: Täter Nr. 2 hatte sich kurz zuvor in dem Geschäft beraten lassen und sich für den „Erwerb“ einer Luxusuhr der genannten Preisklasse entschieden.
Der Täter kündigte die Begleichung des Kaufpreises aus den USA an und vereinbarte, die Uhr nach Zahlungseingang abholen zu lassen. So geschah es: Die Niederlassung akzeptierte ohne Rückfrage die Zahlung eines ihr unbekannten amerikanischen Industrie-Unternehmens und händigte die Uhr aus an Täter Nr. 3, der sich als Abholer mit einem Personalausweis „legitimierte“. Die Besuche der Täter wurden mit Video-Kameras aufgezeichnet. Die Aufforderung des geschädigten deutschen Unternehmens, die Personaldaten und Videoaufnahmen der Täter zur Strafverfolgung herauszugeben, wurde von der Niederlassung aus Gründen des „Datenschutzes“ abgelehnt. Angeblich ermitteln nun österreichische Behörden wegen des Verdachts der Geldwäsche. Noch chaotischer präsentierten sich die Abläufe in Kroatien. Die dortige Bank, die zugunsten eines offensichtlich kriminellen, namentlich bekannten Kunden (Täter Nr. 4) immerhin etwa 260.000 US-Dollar ohne Rechtsgrund vereinnahmt hat, zeigte sich selbst nach dem Hinweis auf die bereits in den USA bestehende Strafanzeige völlig inkooperativ. Auch sonst gab es vor Ort keine nennenswerte Unterstützung. Die Handelsabteilung an der deutschen Botschaft in Zagreb konnte bzw. wollte lediglich mit einer Liste von in derartigen Betrugsfällen angeblich erfahrenen Anwaltssozietäten dienen.