Akt: Schadensbegrenzung

Auch das Engagement der deutschen Polizeibehörden hielt sich in engen Grenzen. Die Erwartung des geschädigten Unternehmens, durch Einbeziehung von BKA und Interpol unverzüglich zumindest das kroatische Bankkonto von Täter Nr. 4 beschlagnahmen zu lassen, erwies sich als unbegründet.

Erst einige Zeit später kam die Nachricht, dass die Summe ungehindert vom kroatischen Konto über eine Münchner Bank (sic!) ins Baltikum transferiert und dort unauffindbar versickert sei.

Für die geschädigte Firmengruppe löste das exotische Geschehen einen offenbar überfälligen Weckruf zur Etablierung zeitgemäßer Sicherungssysteme aus. Es führte aber auch zu der Erkenntnis, dass man in solchen Fällen mit bewusst herbeigeführten Grenzüberschreitungen kaum mit wirksamer Hilfe von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten und Banken rechnen kann. Ein involvierter Anwalt resümierte einigermaßen rat- und sprachlos: „Ein Stück aus dem Tollhaus!“

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