Die EZB hat bekanntlich für 2,6 Billionen Euro Wertpapiere gekauft, davon für 2 Billionen Euro Staatsanleihen. Namhafte deutsche Kläger sehen darin eine unzulässige Staatsfinanzierung, die hochverschuldete Staaten begünstige.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dem die Klage zur Entscheidung vorliegt, hat in einem mehr als rabulistischen Gutachten kundgetan, dass er die Klage für unbegründet halte. Entscheidend sei, dass die EZB die Papiere nicht direkt von den Schuldenländern erwerbe, sondern am Sekundärmarkt. Der EuGH dürfte dieser Empfehlung – wie üblich – folgen und die Klage abweisen. Zur Vorgeschichte: Das Bundesverfassungsgericht, das 2017 „gewichtige Gründe“ für die Annahme einer verbotenen Staatsfinanzierung sah, hatte die Verfassungsbeschwerden zur europarechtlichen Prüfung an den EuGH weitergeleitet. Der Marburger Rechtsprofessor Hans-Detlef Horn hat das Gutachten des EU-Generalanwalts als „oberflächlich und undifferenziert“ bezeichnet. Sein Freiburger Kollege Dietrich Murswiek spricht von „der Arroganz der Macht der EU-Organe“. Die EZB sei zum größten Gläubiger der Mitgliedsländer geworden. Die „Wirtschaftswoche“ kommentiert: „Das Vertrauen in die einst feierlich gelobten Regeln der Währungsunion kann diese lapidare Rechtfertigung der monetären Staatsfinanzierung nicht wiederherstellen. Das ist ein für alle Mal im Eimer. Man braucht nur wenig wirtschaftlichen Sachverstand um zu ermessen, was das bedeutet.“