Attacke auf die Schuldenbremse

Vor gerade 10 Jahren ist die Schuldenbremse verbindlich im Grundgesetz verankert worden. In Art. 109, Absatz 3 heißt es in bei der Gesetzgebung seltener Klarheit: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“

Der Ausnahmekatalog erklärt nur bei Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen eine Neuverschuldung von 0,35 % des BIP für zulässig. Seit 2014 ist es dem Bund zumindest nach offizieller Lesart gelungen, ohne neue Schulden auszukommen. Aktuell jedoch formieren sich die politischen Bataillone, die zum Sturm auf die „schwarze Null“ aufrufen. Dabei entstehen merkwürdige Koalitionen. Dass linke Parteien und Gruppierungen ihr Heil in der Verteilung zusätzlicher Sozialleistungen sehen, kann nicht überraschen. Dass allerdings auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Schuldenbremse neuerdings infrage stellt, sorgt für Erstaunen. Ausschlaggebend für den Meinungswandel ist offenbar die sich in vielen Branchen abzeichnende Rezession, die mit Konjunkturprogrammen bekämpft werden soll. Nicht von der Hand zu weisen ist auch den Hinweis auf die investiv lange vernachlässigte Infrastruktur. Ob Straßennetz, Brücken, Eisenbahn, Flugverkehr, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und Altenheime, hier sind in den letzten Jahren vielerorts bei Instandhaltung und Sanierung dramatische Defizite entstanden. Laut ifo-Institut müsste der Staat seine Investitionen für diese Bereiche um mindestens 40 % erhöhen, um den Durchschnitt der Industrienationen zu erreichen.

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