Weil das Bundesverfassungsgericht gewagt hat, die Zulässigkeit der EZB-Anleihenkäufe anzuzweifeln, hat die EU-Kommission ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler warnt die Bundesregierung „vor einem Kuhhandel mit Brüssel“ und kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.
Die Regierung müsse diese erneute Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission „ausnahmslos zurückweisen“. Das Bündnis Bürgerwille e.V. meint, die EU-Kommission stelle mit diesem Vertragsverletzungsverfahren „die ultimative Rechts und Machtfrage in der EU“. Damit solle den nationalen Verfassungsgerichten die Möglichkeit genommen werden, gegen übergriffiges Verhalten von EU-Institutionen zumindest dann noch einzuschreiten, wenn davon der Identitätskern der nationalen Verfassung verletzt werde. Die vier Staats und Verfassungsrechtler Degenhart, Horn, Kerber und Murswiek, die als Prozessvertreter beim Bundesverfassungsgericht agieren, sprechen von „einem Angriff auf die Souveränität der EU-Staaten“. Die Bundesregierung müsse die grundgesetzliche Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts uneingeschränkt verteidigen, ansonsten handele sie verfassungswidrig.