Die kürzlich vom Bundesinnenminister vorgestellte polizeiliche Kriminalstatistik, der zufolge die Zahl der Straftaten rückläufig sein soll, weist – wie man in Schwaben sagt – erhebliche Geschmäckle auf. Unverkennbar ist die politisch gewollte Vorgabe, das in den letzten Jahren stark ramponierte Sicherheitsbedürfnis mit statistischen Mitteln zu stabilisieren.
Tatsächlich gibt die Zahl der erfolgten Registrierung von Straftaten nur bedingt Aufschluss auf die Entwicklung der Sicherheitslage. Die Dunkelziffer der nicht angezeigten Delikte dürfte tendenziell zunehmen vor dem Hintergrund, dass immer mehr eingeleitete Strafverfahren letztlich eingestellt werden. So sollen derzeit nur 36 % aller Körperverletzungen und lediglich 6 % der sexuellen Übergriffe angezeigt werden. Der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Zahl der Verfahrenseinstellungen infolge der aus Personalmangel resultierenden Arbeitsüberlastung der Staatsanwälte massiv steige. Ebenfalls aus diesem Grund würden zunehmend Tatverdächtige wegen drohender Fristüberschreitung aus der U-Haft entlassen: Auch diese Praxis trägt nicht gerade dazu bei, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.