Außer den Automobilherstellern und Zulieferern meldet auch die Metall- und Elektroindustrie erhebliche Probleme. Laut Arbeitgeberverband Gesamtmetall war 2019 mit einem Produktionsrückgang von über 5 % das größte Minus seit der Finanzkrise 2009 zu verkraften.
Kurzarbeit wird von der Agentur für Arbeit nur dann zur vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit genehmigt, wenn begründete Aussicht auf Besserung und den Fortbestand der Arbeitsplätze besteht. Inwieweit – aus Sicht der Arbeitsverwaltung – dies für große Teile der mitten in der Transformation steckenden Automobilindustrie zutrifft, bleibt abzuwarten. Vor diesem Hintergrund fordern die Gewerkschaften seit längerem ein Transformationskurzarbeitergeld, das Beschäftigung in Deutschland sichern und die Qualifizierung im Betrieb fördern soll. Alternativ stehen die Freistellung von Mitarbeitern über Abfindungen, Vorruhestand oder Altersteilzeit, die Verlagerung der Produktion nach Osteuropa oder Asien sowie die Schließung ganzer Werke zur Disposition. Derzeit ist nicht absehbar, welche Konsequenzen diese „disruptiven“ Umwälzungen langfristig auf den Fortbestand der Betriebe und Arbeitsplätze haben werden.