Selbst der juristische Dienst des EU-Ministerrats hält die diversen Aufweichungen des Stabilitätspaktes für rechtswidrig. In einem Gutachten für die EU-Finanzminister kritisieren die Ratsjuristen „zweideutige Formulierungen“ und unzulässige Neuinterpretationen der sogenannten Strukturreformklausel.
Das geltende Recht erlaubt es Mitgliedsländern nur dann, von ihren Haushaltszielen abzuweichen, wenn sie entsprechende Strukturreformen als Gesetze beschließen und auch tatsächlich durchführen. Jetzt reiche der Kommission schon die bloße Vorlage eines Reformplans aus. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte im Januar zu den Irritationen über das generöse Entgegenkommen bei den Staatsdefiziten Frankreichs und Italiens erklärt, an den Regeln und am Geist des Stabilitätspaktes werde nichts geändert. Juncker weiter in der für ihn typischen Dialektik: „Möglich wird lediglich eine Dosis Flexibilität in der Anwendung.“