Während die Bundesregierung noch vorgibt, sich einer Haushaltspolitik der schwarzen Null verpflichtet zu fühlen, bröckeln andernorts die Stabilitätsfassaden. So hat der Sachverständigenrat der fünf Wirtschaftsweisen in seinem neuesten Gutachten erste Absetzbewegungen erkennen lassen.
Eine Minderheit hat sich für eine „Reform der Schuldenbremse“ ausgesprochen, womit nach Lage der Dinge nur eine Aushöhlung oder faktische Abschaffung gemeint sein kann. Bemerkenswerterweise wird dieser Paradigmenwechsel von Isabel Schnabel, der Kandidatin für das EZB-Direktorium, und dem von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Achim Trüger vertreten. Noch setzt sich die Mehrheit des Sachverständigenrates für ein Festhalten an der Schuldenbremse ein, die auch unter konjunkturellen Aspekten ausreichend flexibel sei. Schon bei der 2009 erfolgten Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz (Art. 103 Abs.3) haben Skeptiker die Befürchtung geäußert, dass diese Verpflichtung zu einer Limitierung der Staatsverschuldung auf dem Altar der Beliebigkeit geopfert werden würde, wenn dies parteipolitische Intentionen opportun erscheinen lassen. Nur am Rande: Ein nicht unbekannter Wirtschaftsjournalist hat den Terminus „Schwarze Null“ als Spitzname für einen CDU-Minister entlehnt.